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Presseschau - Feedback

23.01.2009 - 00:50 Uhr
Presseschau - Feedback |#2861
30.06.2025 - 13:12 Uhr
Zitat von big_daddy0909
@Hanse-Loewe da wir eh schon im Presse Thread sind...... du machst ja hier gerade suüer inoffizielle Aufklärungsarbeit für uns Alle, die ich aus genannten Gründen für sehr wichtig halte.
Bewirb dich doch bitte beim Verein als Mitarbeiter für die Öffentlichkeitsarbeit und mache deine Kommunikation hier offiziell.
Ich glaube du hättest hier nicht nur mich als Unterstützer.


Dank Dir für die Blumen. Mach ich dann vielleicht mal, wenn ich in Rente bin 😘
Presseschau - Feedback |#2862
30.06.2025 - 13:13 Uhr
Zitat von Breatnach

Aber wie machen das denn andere Vereine? Ist die Fortführungsprognose keine allgemeine Vorgabe der DFL/DFB? Die Bauern mögen ihr berühmtes Festgeldkonto haben, aber die allermeisten Vereine würden doch im "Worst Case" nicht liquide bleiben können, oder?


In erster Linie ergibt sich das aus dem Insolvenzrecht.

Durch das Insolvenzrecht sollen ja die Gläubiger geschützt werden.

Immer wenn eine Gesellschaft wie bei uns ÜBERSCHULDET ist (die Verbindlichkeiten sind dann nicht mehr durch das Vermögen gedeckt), ist eine Fortführungsprognose zwingend erforderlich, damit wenigstens für die nächsten 12-24 Monate sichergestellt ist, dass das Unternehmen liquide ist, und somit die Gläubiger in diesem Zeitraum geschützt sind.

Der DFB hängt sich bei der Lizenzvergabe nur an diese insolvenzrechtlich ohnehin erforderliche Fortführungsprognose dran, da es ja auch dem DFB darum geht, dass für die kommende Saison genügend Liquidität vorhanden ist, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten.

Bei vielen anderen Profivereinen liegt zwar eine hohe Verschuldung vor, aber nicht im strengen Sinn eine ÜBERSCHULDUNG. Dann ist eine positive Fortführungsprognose auch nicht notwendig, um einen Insolvenzantrag zu vermeiden. Natürlich gibt es unter diesen auch Vereine, die ihre Einnahmesituation dann nicht konservativ, sondern sehr optimistisch kalkulieren, und die in die Insolvenz rutschen könnten, auch wenn zuvor noch keine Überschuldung da war.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hanse-Loewe am 30.06.2025 um 13:15 Uhr bearbeitet
Presseschau - Feedback |#2863
30.06.2025 - 13:40 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe
Zitat von Breatnach

Aber wie machen das denn andere Vereine? Ist die Fortführungsprognose keine allgemeine Vorgabe der DFL/DFB? Die Bauern mögen ihr berühmtes Festgeldkonto haben, aber die allermeisten Vereine würden doch im "Worst Case" nicht liquide bleiben können, oder?


In erster Linie ergibt sich das aus dem Insolvenzrecht.

Durch das Insolvenzrecht sollen ja die Gläubiger geschützt werden.

Immer wenn eine Gesellschaft wie bei uns ÜBERSCHULDET ist (die Verbindlichkeiten sind dann nicht mehr durch das Vermögen gedeckt), ist eine Fortführungsprognose zwingend erforderlich, damit wenigstens für die nächsten 12-24 Monate sichergestellt ist, dass das Unternehmen liquide ist, und somit die Gläubiger in diesem Zeitraum geschützt sind.

Der DFB hängt sich bei der Lizenzvergabe nur an diese insolvenzrechtlich ohnehin erforderliche Fortführungsprognose dran, da es ja auch dem DFB darum geht, dass für die kommende Saison genügend Liquidität vorhanden ist, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten.

Bei vielen anderen Profivereinen liegt zwar eine hohe Verschuldung vor, aber nicht im strengen Sinn eine ÜBERSCHULDUNG. Dann ist eine positive Fortführungsprognose auch nicht notwendig, um einen Insolvenzantrag zu vermeiden. Natürlich gibt es unter diesen auch Vereine, die ihre Einnahmesituation dann nicht konservativ, sondern sehr optimistisch kalkulieren, und die in die Insolvenz rutschen könnten, auch wenn zuvor noch keine Überschuldung da war.


Danke!
Geht im Grunde in der Gesamtsituation total unter. Womöglich hätte auch andere Verein in Liga 3 eine hohe Unterdeckung, wenn sie denn eine Fortführungsprognose abgeben müssten. Liga3-online ist halt auch auf social media ein unangenehmer Sumpf, weil da einfach niemand den anderen mag. Da werden dann sehr schnell Dinge vermischt, dass Volland/Niederlechner jetzt für Millionen spielen und uns deshalb 5 Mio. EUR fehlen. Finde es nicht immer nur unglücklich von den Vereinen selbst, auch das Medium könnte die Situation etwas feinfühliger aufbauen. Aber geht ja um Klicks.

Dass wir die Fortführungsprognose seit dem Doppelabstieg machen müssen, wird dann auch unter den Tisch gekehrt.
Presseschau - Feedback |#2864
30.06.2025 - 14:13 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe
[

Dank Dir für die Blumen. Mach ich dann vielleicht mal, wenn ich in Rente bin 😘


Und das wäre wann? 😇
Presseschau - Feedback |#2865
30.06.2025 - 14:21 Uhr
Zitat von jurgenkorus
Zitat von Hanse-Loewe

[

Dank Dir für die Blumen. Mach ich dann vielleicht mal, wenn ich in Rente bin 😘


Und das wäre wann? 😇


Ich bin ja mittlerweile auch altersmäßig ein echter Sechzger. Aber um unser marodes Rentensystem zu entlasten, häng ich bestimmt noch mal 10 Jährchen ran….
Presseschau - Feedback |#2866
30.06.2025 - 14:22 Uhr
Zitat von Dreijahresplan

Womöglich hätte auch andere Verein in Liga 3 eine hohe Unterdeckung, wenn sie denn eine Fortführungsprognose abgeben müssten.


Also ob eine Überschuldung (negatives Eigenkapital) vorliegt, wird schon von allen Drittligisten festgestellt (in der Bilanz). Auch der DFB prüft das jedes Jahr, siehe auch die Vorgabe mit Sanktionsfolge, das negative Eigenkapital jedes Jahr um 5% abzusenken.

Tatsächlich weist der DFB in seinem Bericht für die Saison 2023/24 aus, dass es erstmals seit Jahren wieder mehr Klubs (10:8) gibt, die ein positives statt negatives Eigenkapital ausweisen:

https://www.liga3-online.de/3-liga-in-der-saison-202324-finanziell-so-stabil-wie-noch-nie/

Bilanziell waren wir also nur einer von 8 Klubs mit negativem Eigenkapital.
Dies bezieht sich jetzt allerdings erstmal nur auf die HANDELSRECHTLICHE Überschuldung, die buchhalterisch festgestellt wird.

Wenn einzelne Großgläubiger aber beispielsweise Darlehen mit Rangrücktritt geben, wären andere Gläubiger dennoch geschützt, so dass in diesem Fall keine INSOLVENZRECHTLICHE Überschuldung vorliegt. Das Insolvenzrecht schützt ja nicht diejenigen, die ausdrücklich für den Insolvenzfall den Rangrücktritt erklären.

Ich denke, dass genau dieser Fall für einige der anderen Drittligisten zutrifft, so dass diese aus diesem Grund auch keine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose erstellen müssen.

Ob außer uns überhaupt noch ein anderer Klub eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose erstellen muss, kann ich Dir nicht sagen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hanse-Loewe am 30.06.2025 um 14:32 Uhr bearbeitet
Presseschau - Feedback |#2867
30.06.2025 - 17:00 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe

Da der eV aber davon ausgehen wird, dass im Dezember die Darlehen wie in den Vorjahren am Ende doch umgewandelt werden, wäre es auch unverhältnismäßig, den Geschäftsführer anzuweisen, das zusätzliche Geld nicht einzusetzen (bzw. man würde sich damit ganz massiv angreifbar machen).


Warum würdest Du das als unverhältnismäßig einstufen? Es gibt doch genug naheliegende und auch für den Fan nachvollziehbaren Gründe, warum der Verein als Mitgesellschafter ein Interesse daran hat, die Verbindlichkeiten - insbesondere wenn die Gegeninanzierung der Etaterhöhung über Genussscheine noch nicht schriftlich zugesagt worden ist - nicht ins Unermeßliche wachsen zu lassen.

Was soll denn passieren außer einer schlechten Außendarstellung für den e.V. den dieser mit einer entsprechenden: "Wir wollen eben nur eben so viel ausgeben, wie wir sicher ohne die Aufnahme neuer Darlehen gegenfinanziert bekommen, so wie jeder andere vernünftig wirtschaftende Verein in Liga 3 auch." Aussage widersprechen kann.

Die Androhung einer Insolvenz durch Sofortfälligstellung der Darlehen durch HAM ist doch nach wie vor ein eher stumpfes Schwert. Oder seh ich das falsch?
Presseschau - Feedback |#2868
30.06.2025 - 18:09 Uhr
Zitat von Magoose
Zitat von Hanse-Loewe

Da der eV aber davon ausgehen wird, dass im Dezember die Darlehen wie in den Vorjahren am Ende doch umgewandelt werden, wäre es auch unverhältnismäßig, den Geschäftsführer anzuweisen, das zusätzliche Geld nicht einzusetzen (bzw. man würde sich damit ganz massiv angreifbar machen).


Warum würdest Du das als unverhältnismäßig einstufen? Es gibt doch genug naheliegende und auch für den Fan nachvollziehbaren Gründe, warum der Verein als Mitgesellschafter ein Interesse daran hat, die Verbindlichkeiten - insbesondere wenn die Gegeninanzierung der Etaterhöhung über Genussscheine noch nicht schriftlich zugesagt worden ist - nicht ins Unermeßliche wachsen zu lassen.

Was soll denn passieren außer einer schlechten Außendarstellung für den e.V. den dieser mit einer entsprechenden: "Wir wollen eben nur eben so viel ausgeben, wie wir sicher ohne die Aufnahme neuer Darlehen gegenfinanziert bekommen, so wie jeder andere vernünftig wirtschaftende Verein in Liga 3 auch."


An der Stelle der Argumentation ging es mir gar nicht mehr darum, ob und in welcher Höhe man einer Ausweitung der Verbindlichkeiten zustimmen kann oder nicht. Da kann man natürlich jede denkbare Position vertreten.

Ich bezog mich in meiner Argumentation auf die Hypothese, dass man seitens des eV grundsätzlich bereits geklärt hat, einer Etaterhöhung zuzustimmen, aber nur, falls finanziert über Genussrechte. Wenn HAM das nicht zusichert, kann der eV im AR nicht zustimmen, da man sonst später sehr wahrscheinlich mit Forderungen der HAM konfrontiert würde, wenn es um die Wandlung von Darlehen in Genussrechte geht, nachdem die Darlehen ja „auf Wunsch des eV“ zur Budgeterhöhung aufgenommen wurden. Wenn der eV dagegen die Zustimmung zur Budgeterhöhung im AR verweigert, entfällt dieses Argument später, wenn es um die Wandlung geht.

Rein formal könnte man natürlich argumentieren, dass der eV dann folgerichtig über die Geschäftsführungs-GmbH den Geschäftsführer anweisen müsste, solange das zusätzlich in Aussicht gestellte Budget nicht anzutasten, bis die Gegenfinanzierung durch Genussrechte sichergestellt ist.

Praktisch gesehen, gibt es aber eigentlich kaum Zweifel, dass Ismaik im Dezember tatsächlich wandeln wird, auch wenn er es jetzt nicht zusagt. Schließlich hat er immer gewandelt, um die Sanktionen des DFB zu umgehen. Man stelle sich vor, wir befinden uns im Aufstiegskampf, und Ismaik wandelt im Dezember die Darlehen nicht, obwohl es die HAM war, die die Budgeterhöhung gegen die Stimmen des eV durchgesetzt hat. Und dann kommt der DFB, und bestraft 60 mit dem Abzug von 3 Punkten. Jeder würde das zurecht Ismaik anlasten. Das wäre vereinspolitisch ein Riesen-Eigentor, das ihm auch jede Menge Kritik bei seinen eigenen Unterstützern einbringen würde.

Deswegen muss man mit einer extrem hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Ismaik auch dieses Jahr wandeln wird. Und wenn man davon ausgeht, dass die Bedingung des eV auf diese Weise mit hoher Wahrscheinlichkeit doch noch erfüllt wird, wäre es aus meiner Sicht „unverhältnismäßig“, den Geschäftsführer anzuweisen, das Geld nicht auszugeben. Zumal man sich zusätzlich vereinspolitisch stark angreifbar machen würde.
Presseschau - Feedback |#2869
30.06.2025 - 18:10 Uhr
Zitat von Magoose

Die Androhung einer Insolvenz durch Sofortfälligstellung der Darlehen durch HAM ist doch nach wie vor ein eher stumpfes Schwert. Oder seh ich das falsch?


JEIN.

Bis zum Herbst letzten Jahres habe ich das auch für ein stumpfes Schwert gehalten. Warum konnte Ismaik letztes Jahr aber mit Insolvenz drohen, und das eV-Präsidium hat das so ernst genommen, dass es diesen Vertrag unterzeichnet hat, über den es dann zum Zerwürfnis mit dem Verwaltungsrat gekommen ist?

Meine Interpretation ist, dass es darum ging, wem man eine mögliche Insolvenz anlasten kann. Wenn man die Insolvenz in letzter Instanz dem eV anlasten kann, da der von ihm eingesetzte Geschäftsführer Mueller – möglicherweise durch einen Planungs- oder Rechenfehler - nicht durch den AR freigegebene Gelder eingesetzt hat (das ist ja der im Raum stehende Vorwurf), dann scheint Ismaik nicht vor einem Insolvenzantrag zurückzuschrecken.
Ein Insolvenzantrag ist ja nicht gleichbedeutend mit einer Liquidation der Gesellschaft. Möglicherweise kann er sich im Zuge eines Insolvenzverfahrens billig die restlichen eV-Anteile an der KG einverleiben, und ansonsten geht alles weiter. Außerdem hätte der eV nicht die Möglichkeit, den Kooperationsvertrag zu kündigen, da die Schuld an der Insolvenz ja nicht Ismaik trifft.

Wäre es dagegen so, dass Ismaik „einfach so“ die Darlehen fällig stellt, und so eine Insolvenz auslöst, könnte der eV wohl mit sehr guten Erfolgsaussichten den Kooperationsvertrag aufkündigen, da sich Ismaik im Kooperationsvertrag wohl verpflichtet hat, an der Finanzierung der Gesellschaft konstruktiv mitzuwirken. Und an einer Aufkündigung des Kooperationsvertrags kann Ismaik nicht gelegen sein. Deswegen rechne ich diesen Herbst auch nicht mit einer Wiederholung des Theaters vom letzten Herbst.

Das wäre zumindest meine Lesart zu dieser Thematik.
Presseschau - Feedback |#2870
30.06.2025 - 19:40 Uhr
Zitat von Hanse-Loewe

Rein formal könnte man natürlich argumentieren, dass der eV dann folgerichtig über die Geschäftsführungs-GmbH den Geschäftsführer anweisen müsste, solange das zusätzlich in Aussicht gestellte Budget nicht anzutasten, bis die Gegenfinanzierung durch Genussrechte sichergestellt ist.

Praktisch gesehen, gibt es aber eigentlich kaum Zweifel, dass Ismaik im Dezember tatsächlich wandeln wird, auch wenn er es jetzt nicht zusagt. Schließlich hat er immer gewandelt, um die Sanktionen des DFB zu umgehen. Man stelle sich vor, wir befinden uns im Aufstiegskampf, und Ismaik wandelt im Dezember die Darlehen nicht, obwohl es die HAM war, die die Budgeterhöhung gegen die Stimmen des eV durchgesetzt hat. Und dann kommt der DFB, und bestraft 60 mit dem Abzug von 3 Punkten. Jeder würde das zurecht Ismaik anlasten. Das wäre vereinspolitisch ein Riesen-Eigentor, das ihm auch jede Menge Kritik bei seinen eigenen Unterstützern einbringen würde.

Deswegen muss man mit einer extrem hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Ismaik auch dieses Jahr wandeln wird. Und wenn man davon ausgeht, dass die Bedingung des eV auf diese Weise mit hoher Wahrscheinlichkeit doch noch erfüllt wird, wäre es aus meiner Sicht „unverhältnismäßig“, den Geschäftsführer anzuweisen, das Geld nicht auszugeben. Zumal man sich zusätzlich vereinspolitisch stark angreifbar machen würde.


Ok. Verstanden, wie Du das meintest mit Unverhältnismäßigkeit.
Grob runtergebrochen:

Der eV kann eh davon ausgehen, dass die Wandlung stattfindet. Da die Wandlung in Genussrechte zwar die Verbindlichkeiten, nicht jedoch das negative Eigenkapital erhöht, widerspricht die Vorgehensweise nicht der Konsolidierungsstrategie des Präsidium und erhält gleichzeitig die Möglichkeit auf sportlichen Erfolg.

Zitat von Hanse-Loewe

Meine Interpretation ist, dass es darum ging, wem man eine mögliche Insolvenz anlasten kann. Wenn man die Insolvenz in letzter Instanz dem eV anlasten kann, da der von ihm eingesetzte Geschäftsführer Mueller – möglicherweise durch einen Planungs- oder Rechenfehler - nicht durch den AR freigegebene Gelder eingesetzt hat (das ist ja der im Raum stehende Vorwurf), dann scheint Ismaik nicht vor einem Insolvenzantrag zurückzuschrecken.
Ein Insolvenzantrag ist ja nicht gleichbedeutend mit einer Liquidation der Gesellschaft. Möglicherweise kann er sich im Zuge eines Insolvenzverfahrens billig die restlichen eV-Anteile an der KG einverleiben, und ansonsten geht alles weiter. Außerdem hätte der eV nicht die Möglichkeit, den Kooperationsvertrag zu kündigen, da die Schuld an der Insolvenz ja nicht Ismaik trifft.


Warum sollte man dem Präsidium eine Insolvenz anlasten können? Selbst wenn der GF einen Fehler gemacht hätte, dann wäre es doch am AR dies im Rahmen seiner Kontrollfunktion transparent zu machen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Von daher wäre doch das Präsidium "fein raus", da es den GF sicher nicht angewiesen hat, den Etat zu überziehen.

Zumal ja eine Anweisung an den GF nicht das volle freigegebene Budget auszuschöpfen ja alles andere als Insolvenzfördernd wäre und nichts mit dem Vorfall zu Muellers Zeiten zu tun hätte.

Und zum Thema Insolvenz: Selbst wenn sich HAM weitere Anteile günstig einverleiben sollte, wird er dadurch ja nicht stimmberechtigter als bisher auch.

Aber naja, wir kommen gerade etwas vom eigentlichen Punkt weg:
Und der lautet @Hanse-Loewe for GF 😄. Die Kampagne läuft im Hintergrund schon längst.
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