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Das Präsidium

14.10.2011 - 18:27 Uhr
Das Präsidium |#131
28.10.2011 - 17:25 Uhr
Zitat von borusse0815:

...
Das Zitat des § 169 Abs. 2 S. 3 AO verstehe ich nicht so ganz. § 169 Abs. 2 S. 2 AO sagt, dass sich die Festsetzungsfrist von vier Jahren auf fünf bzw. zehn verlängert bei leichtfertiger Verkürzung bzw. Hinterziehung. Satz 3 sagt, dass es auch dann zur Verlängerung der Festsetzungsfrist kommt, wenn die Tat nicht durch den Steuerschuldner selbst begangen wurde, es sei denn er hat keinen Vermögensvorteil erlangt. Die Tat wurde durch Herrn Königs selbst begangen, indem er unvollständige Angaben in seiner Steuererklärung gemacht hat und billigend in Kauf genommen hat, dass Steuern zu niedrig festgesetzt wurden. Einen Vermögensvorteil hat er auch erlangt, so dass der § 169 Abs. 2 S. 3 AO hier nicht einschlägig ist.

Die Frage ist, ob die unvollständigen Angaben grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgten. Wer Chef eines Textil-Konzerns ist, vergißt nicht mal eben die Altersvorsorge über 1,6 Mio € in Luxemburg und die Kapitalerträge. So jemand weiß auch, dass die Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Von daher wird es schwierig werden, zu einer leichtfertigen Steuerverkürzung zu kommen. Aber versuchen kann man es ja mal.

Ich frage mich aber viel mehr, wo da Geld herkommt. Herr Königs beteuert, es stamme aus versteuerten Einnahmen, aber wer weiß, aus welchen dunklen Kanälen die Kohle kommt.


Das habe ich dann im Post 163 erläutert und mit der Darstellung auf der Borussia Homepage belegt.

Zitat
Wenn schon es zu dem Thema schon eine öffentlich Darstellung gibt,
Zitat
http://www.borussia.de/...h=95ed2f2a48b4f4821315d58ce25305bf

...Bei dem für das Verfahren relevanten Zeitraum gehe es um die Jahre 2005 bis 2009, auf der Basis der vorliegenden Unterlagen handele es sich ersten Schätzungen zufolge insgesamt um eine nicht gezahlte Steuersumme von rund 50.000 Euro. „Für mich ging es bei dieser Geldanlage nur um Sicherheit, nie darum, die Summe zu vermehren. Ich habe mich schlichtweg nicht um dieses Konto gekümmert “, so Königs. „Trotzdem ist das natürlich nicht zu entschuldigen. Ich werde bei der Aufklärung kooperieren, für den entstandenen Schaden aufkommen und die fällige Steuernachzahlung so schnell wie möglich leisten.“


Im Absatz zuvor wird Königs mit den Worten zitiert, dass er das Geld dort nur "deponiert habe" und er der Bank keinen Vermögensverwaltungsauftrag gegeben habe.

Also hat er selber nicht an eine Vermögensmehrung gedacht.

Das muss er jetzt ja sagen, da er ja sonst belangt werden kann.

Ich bin doch auch der Meinung, dass gerade er als Geschäftsmann das Wissen muss, wenn man 1,6 Mio nach Luxemburg schafft, dass irgendwann der Staat dahinterkommt.

Wofür braucht ein 70 Jähriger denn noch eine Altersvorsorge? Und wenn das Geld seit 10 Jahren da liegt, einen Kontoauszug wird er doch wohl am Ende des Jahres bekommen haben.

Wie bereits geschrieben muss er, wenn sich die Tatsachen bewahrheiten, und die werden sich bewahrheiten, zurücktreten.

Ich habe nur einen Schlupfloch aufgezeigt welches Königs versuchen wird zu nehmen.

MFG
KCCT
Das Präsidium |#132
28.10.2011 - 17:38 Uhr
Zitat von Essener:
Zitat von borusse0815:
Ich frage mich aber viel mehr, wo da Geld herkommt. Herr Königs beteuert, es stamme aus versteuerten Einnahmen, aber wer weiß, aus welchen dunklen Kanälen die Kohle kommt.


Woher seine Kohle kommt kann dir und uns doch wohl völlig egal sein ! Ob das Geld vorher versteuert wurde oder nicht, ob, warum und weshalb die Steuern auf die Zinserträge nicht erbracht wurden wird das Verfahren schon klären.

Solange es keine offiziellen Ergebnisse gibt sollte sich jeder zurück halten, gerade mit solchen Sprüchen, die suggerieren das da vielleicht Schwarzgelder etc. im Spiel sein könnten ohne dafür einen Beweis zu haben.

Wenn da Verfahren ergibt das er absichtlich die Steuern hinterzogen hat, soll er seinen Hut nehmen und richtig bestraft werden. Solange es aber keine Beweise oder Ergebnisse gibt, gilt in Deutschland (zum Glück!) die Unschuldsvermutung.


Wo das Geld herkommt, ist mir überhaupt nicht egal. Hier steht Steuerhinterziehung im Raum. Zwischen der Borussia und Königs ist zu unterschieden, aber die meisten werden da nicht trennen, so dass die Borussia, mein Verein, möglicherweise einen Imageverlust erleidet. Unterhalten wir uns "nur" über nicht versteuerte Zinsen ist der Schaden nicht so hoch als wenn wir uns über nicht versteuerte Einnahmen und nicht versteuerte Zinsen unterhalten. Denn im letzteren Fall wäre der Schaden beträchtlich höher und der damit verbundene Imageverlust auch.

Ich habe nur eine Frage ausgesprochen, die von den ermittelnden Behörden ausgesprochen werden wird oder bereits ausgesprochen worden ist. Ich habe nicht unterstellen wollen, dass die Kohle aus Schwarzeinnahmen stammt. Aber in den meisten Fällen ist das der Fall.
Das Präsidium |#133
28.10.2011 - 17:47 Uhr
Ob Königs aber wirklich die Größe hat von sich aus zurückzutreten?Der Aufsichtsrat hat ihm ja schon den Rücken gestärkt.
http://www.az-web.de/sport/fussball-detail-az/1854533?&_jumps=0&_g=Gladbach-Boss-gibt-Steuerdelikt-zu-Werde-fuer-Schaden-aufkommen
Zitat
Borussias Aufsichtsratschef steht hinter Königs

Königs muss beim VfL Borussia Mönchengladbach keine Konsequenzen fürchten. «Ich habe Rolf Königs immer als äußerst korrekten Geschäftsmann kennengelernt. An seiner Leistung für Borussia gibt es für mich nicht den geringsten Zweifel. Daran ändert diese Sache überhaupt nichts», sagte Borussias Aufsichtsratsvorsitzender Hermann Jansen, der am Freitag zu seinem 80. Geburtstag einen Empfang gab.

Das ganze wird mir von seiten des Vereins zu sehr als Lappalie abgetan, oder sieht Herr Jansen die Gefahr eines Image- und Vertrauensverlusts für den Verein tatsächlich nicht?

Steuerhinterziehung ist nunmal kein Kavaliersdelikt. Wenn es zu einer Verurteilung kommt - und Königs hat ja schon gestanden - ist er in meinen Augen unhaltbar. Ich möchte weder einen Präsidenten der vorsätzlich Steuern hinterzieht, noch jemand der 1,6Millionen € einfach vergisst (wenn man ihm die Story denn lieber glauben möchte).
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Smitty-bmg am 28.10.2011 um 17:49 Uhr bearbeitet
Das Präsidium |#134
28.10.2011 - 17:52 Uhr
Zitat von Essener:
Zitat von borusse0815:
Im Fall "Zumwinkel" ist die Steuerfahndung von einer hinterzogenen Steuer von mehr als einer Mio. € ausgegangen, so dass Zumwinkel ins Gefängnis gemußt hätte. Die Richterin war jedoch der Ansicht, dass ein Jahr verjährt sei, das die Steufa noch mit einbezogen hatte. Dadurch, dass ein Jahr wegfiel, betrug die hinterzogene Steuer weniger als eine Mio. € und Zumwinkel blieb das Gefängnis erspart. Stattdessen hat er noch eine ordentliche Strafe gezahlt, was für die Staatskasse gegenüber dem Knast von Vorteil war.


Zumwinkel hat aber, soweit ich das noch in Erinnerung habe, überhaupt keine Steuern gezahlt, wohingegen Königs die "nur" die angefallenen Zinsen nicht besteuert haben soll. Diese Summe sollte deutlich niedriger sein und der Fall ist auch in keinster Weise vergleichbar.


Das ist richtig. Meine Ausführungen waren etwas offtopic. Einer meiner Vorredner rätselte, ob Zumwinkel mehr oder weniger als eine Mio. € hinterzogen hat und warum Zumwinkel nicht ins Gefängnis mußte, obwohl Zumwinkel nach Ansicht meines Vorredners mehr als eine Mio. € hinterzogen hatte und daher ins Gefängnis gemußt hätte. Die Erklärung, warum Zumwinkel der Knast erspart blieb, habe ich oben geliefert. Um Königs oder einen Vergleich mit Königs ging es mir nicht.
Das Präsidium |#135
28.10.2011 - 18:11 Uhr
Zitat von KCCT12:
Zitat von borusse0815:

...
Das Zitat des § 169 Abs. 2 S. 3 AO verstehe ich nicht so ganz. § 169 Abs. 2 S. 2 AO sagt, dass sich die Festsetzungsfrist von vier Jahren auf fünf bzw. zehn verlängert bei leichtfertiger Verkürzung bzw. Hinterziehung. Satz 3 sagt, dass es auch dann zur Verlängerung der Festsetzungsfrist kommt, wenn die Tat nicht durch den Steuerschuldner selbst begangen wurde, es sei denn er hat keinen Vermögensvorteil erlangt. Die Tat wurde durch Herrn Königs selbst begangen, indem er unvollständige Angaben in seiner Steuererklärung gemacht hat und billigend in Kauf genommen hat, dass Steuern zu niedrig festgesetzt wurden. Einen Vermögensvorteil hat er auch erlangt, so dass der § 169 Abs. 2 S. 3 AO hier nicht einschlägig ist.

Die Frage ist, ob die unvollständigen Angaben grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgten. Wer Chef eines Textil-Konzerns ist, vergißt nicht mal eben die Altersvorsorge über 1,6 Mio € in Luxemburg und die Kapitalerträge. So jemand weiß auch, dass die Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Von daher wird es schwierig werden, zu einer leichtfertigen Steuerverkürzung zu kommen. Aber versuchen kann man es ja mal.

Ich frage mich aber viel mehr, wo da Geld herkommt. Herr Königs beteuert, es stamme aus versteuerten Einnahmen, aber wer weiß, aus welchen dunklen Kanälen die Kohle kommt.


Das habe ich dann im Post 163 erläutert und mit der Darstellung auf der Borussia Homepage belegt.

Zitat
Wenn schon es zu dem Thema schon eine öffentlich Darstellung gibt,
Zitat
http://www.borussia.de/...h=95ed2f2a48b4f4821315d58ce25305bf

...Bei dem für das Verfahren relevanten Zeitraum gehe es um die Jahre 2005 bis 2009, auf der Basis der vorliegenden Unterlagen handele es sich ersten Schätzungen zufolge insgesamt um eine nicht gezahlte Steuersumme von rund 50.000 Euro. „Für mich ging es bei dieser Geldanlage nur um Sicherheit, nie darum, die Summe zu vermehren. Ich habe mich schlichtweg nicht um dieses Konto gekümmert “, so Königs. „Trotzdem ist das natürlich nicht zu entschuldigen. Ich werde bei der Aufklärung kooperieren, für den entstandenen Schaden aufkommen und die fällige Steuernachzahlung so schnell wie möglich leisten.“


Im Absatz zuvor wird Königs mit den Worten zitiert, dass er das Geld dort nur "deponiert habe" und er der Bank keinen Vermögensverwaltungsauftrag gegeben habe.

Also hat er selber nicht an eine Vermögensmehrung gedacht.

Das muss er jetzt ja sagen, da er ja sonst belangt werden kann.

Ich bin doch auch der Meinung, dass gerade er als Geschäftsmann das Wissen muss, wenn man 1,6 Mio nach Luxemburg schafft, dass irgendwann der Staat dahinterkommt.

Wofür braucht ein 70 Jähriger denn noch eine Altersvorsorge? Und wenn das Geld seit 10 Jahren da liegt, einen Kontoauszug wird er doch wohl am Ende des Jahres bekommen haben.

Wie bereits geschrieben muss er, wenn sich die Tatsachen bewahrheiten, und die werden sich bewahrheiten, zurücktreten.

Ich habe nur einen Schlupfloch aufgezeigt welches Königs versuchen wird zu nehmen.

MFG
KCCT


Ich bleibe offen gestanden schon im ersten Halbsatz hängen, da bei einer Kapitalanlage in irgendeiner Form eine Mehrung durch Dividenden, Zinsen etc. eintritt, Königs diese Mehrung nicht erklärt hat, hat er selbst die Tat begangen und ich komme gar nicht in den 2. HS rein. Aber es soll Richter geben, die mit dem Finanzamt im Clinch liegen und daher bei Steuerhinterziehung sehr milde Urteile sprechen. Vielleicht gerät Königs an einen solchen. :p
Das Präsidium |#136
28.10.2011 - 19:13 Uhr
Zitat von borusse0815:

Ich bleibe offen gestanden schon im ersten Halbsatz hängen, da bei einer Kapitalanlage in irgendeiner Form eine Mehrung durch Dividenden, Zinsen etc. eintritt, Königs diese Mehrung nicht erklärt hat, hat er selbst die Tat begangen und ich komme gar nicht in den 2. HS rein. Aber es soll Richter geben, die mit dem Finanzamt im Clinch liegen und daher bei Steuerhinterziehung sehr milde Urteile sprechen. Vielleicht gerät Königs an einen solchen. :p


Zitat meiner Verwaltungsrechtsdozentin: "Der Rechtsfreund liest den § ganz."

Das bedeutet kein Gesetz ohne Ausnahmetatbestand. Dieser beginnt hier im 2. Halbsatz mit den Worten "es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass..." ;)

Was nicht heißen soll, dass er nicht voll bestraft wird. Wie bereits geschrieben, sind die Möglichkeiten mit einer Hausdurchsuchung z. B. Kontoauszüge, oder ähnliches zu finden, sehr einfach.

MFG
KCCT
Dieser Beitrag wurde zuletzt von KCCT12 am 28.10.2011 um 19:14 Uhr bearbeitet
Das Präsidium |#137
28.10.2011 - 19:17 Uhr
Zitat von KCCT12:
Zitat von borusse0815:

Ich bleibe offen gestanden schon im ersten Halbsatz hängen, da bei einer Kapitalanlage in irgendeiner Form eine Mehrung durch Dividenden, Zinsen etc. eintritt, Königs diese Mehrung nicht erklärt hat, hat er selbst die Tat begangen und ich komme gar nicht in den 2. HS rein. Aber es soll Richter geben, die mit dem Finanzamt im Clinch liegen und daher bei Steuerhinterziehung sehr milde Urteile sprechen. Vielleicht gerät Königs an einen solchen. :p


Zitat meiner Verwaltungsrechtsdozentin: "Der Rechtsfreund liest den § ganz."

Das bedeutet kein Gesetz ohne Ausnahmetatbestand. Dieser beginnt hier im 2. Halbsatz mit den Worten "es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass..." ;)

Was nicht heißen soll, dass er nicht voll bestraft wird. Wie bereits geschrieben, sind die Möglichkeiten mit einer Hausdurchsuchung z. B. Kontoauszüge, oder ähnliches zu finden, sehr einfach.

MFG
KCCT


Aber Königs hat doch einen Vermögensvorteil erhalten!?!?!

Welche Anwälte haben das in welchen Fällen geschafft zu konstruieren?

•     •     •

Frage nicht, was Borussia für dich tun kann, sondern was du für Borussia tun kannst.

Dieser Beitrag wurde zuletzt von owlborussia am 28.10.2011 um 19:21 Uhr bearbeitet
Das Präsidium |#138
28.10.2011 - 19:57 Uhr
Zitat von owlborussia:


Aber Königs hat doch einen Vermögensvorteil erhalten!?!?!

Welche Anwälte haben das in welchen Fällen geschafft zu konstruieren?


Er hat ja einen Vermögensvorteil, nur geht er über die Schiene: "Ich habe von nix gewusst und das Geld habe ich da nicht zum Vermehren angelegt."

Wie schon geschrieben, frage ich mich, was bringt Königs die Schauspielerei des Ahnungslosen.

Nichts er wird wegen Steuerhinterziehung verurteilt, wird bei uns abgewählt und Hans Meyer übernimmt.

MFG
KCCT
Dieser Beitrag wurde zuletzt von KCCT12 am 28.10.2011 um 19:57 Uhr bearbeitet
Das Präsidium |#139
28.10.2011 - 20:02 Uhr
War klar das mit Königs nix passiert , der Mann ist halt ein Herscher der niemals Freiwillich gehen würde ... und um sich hat er halt seine JA sager ... das ist eigentlich eine Schande was wir oben für Menschen haben und niemand kann was gegen die leute machen

•     •     •

ARANGOOOAAAAAAALLLLL
Das Präsidium |#140
28.10.2011 - 20:49 Uhr
Zitat von KCCT12:
Zitat von owlborussia:


Aber Königs hat doch einen Vermögensvorteil erhalten!?!?!

Welche Anwälte haben das in welchen Fällen geschafft zu konstruieren?


Er hat ja einen Vermögensvorteil, nur geht er über die Schiene: "Ich habe von nix gewusst und das Geld habe ich da nicht zum Vermehren angelegt."

Wie schon geschrieben, frage ich mich, was bringt Königs die Schauspielerei des Ahnungslosen.

Nichts er wird wegen Steuerhinterziehung verurteilt, wird bei uns abgewählt und Hans Meyer übernimmt.

MFG
KCCT


Ich hab mein Geld zur Bank gebracht, aber so, dass es sich nicht vermehrt? Den Fall, bei dem das durchgekommen ist, möchte ich sehen :)

Ist doch ne menschliche Reaktion, das ganze erstmal klein zu machen.

•     •     •

Frage nicht, was Borussia für dich tun kann, sondern was du für Borussia tun kannst.
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