Das Präsidium
14.10.2011 - 18:27 Uhr
28.10.2011 - 15:31 Uhr
Genau wie die Herausgabe aller Unterlagen, die besorgt werden müssen, dazu gehört. Jede Mitarbeit wird honoriert. Die Frage ist, wieviel Mitarbeit ist noch nötig.
28.10.2011 - 15:32 Uhr
Hab mal das hier gefunden:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Diese-Strafen-erwarten-Steuersuender_bid_31262.html
Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen mit einer bis zu zehnjährigen Haftstrafe geahndet.
Eine Vorstrafe gibt es ab 91 Tagessätzen.
91 Tagessätze gibt es, je nach Gerichtsbezirk ab einem Hinterziehungsbeitrag von 10.000 bis 15.000 Euro.
Mit einer Freiheitsstrafe müssen Steuerhinterzieher ab einem Betrag von 50.000 Euro rechnen, bei einem Erstvergehen wird diese üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt.
http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Diese-Strafen-erwarten-Steuersuender_bid_31262.html
Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen mit einer bis zu zehnjährigen Haftstrafe geahndet.
Eine Vorstrafe gibt es ab 91 Tagessätzen.
91 Tagessätze gibt es, je nach Gerichtsbezirk ab einem Hinterziehungsbeitrag von 10.000 bis 15.000 Euro.
Mit einer Freiheitsstrafe müssen Steuerhinterzieher ab einem Betrag von 50.000 Euro rechnen, bei einem Erstvergehen wird diese üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt.
28.10.2011 - 15:40 Uhr
Zitat von BMG1980_CGN:
Ich glaube gerade in unserer Sponsorenstruktur (Familienunternehmen, Mittelständler) ist die moralische Komponenten nicht zu unterschätzen - gerade wo Königs sich doch immer so eng an diese Unternehmen gebunden hat (Beispiel: Flug zum Trainingslager mit 50! Sponsorenvertretern, alles Mittelständler).
Oder die holen sich bei ihm Tipps :D
Wir haben zwei Banken als Trikotsponsoren: Postbank, Santander.
Mal sehn, ob die das so locker nehmen. Wobei: Die Postbank gehört ja jetzt der deutschen Bank (die mit dem V-Mann) :D
Ich glaube gerade in unserer Sponsorenstruktur (Familienunternehmen, Mittelständler) ist die moralische Komponenten nicht zu unterschätzen - gerade wo Königs sich doch immer so eng an diese Unternehmen gebunden hat (Beispiel: Flug zum Trainingslager mit 50! Sponsorenvertretern, alles Mittelständler).
Oder die holen sich bei ihm Tipps :D
Wir haben zwei Banken als Trikotsponsoren: Postbank, Santander.
Mal sehn, ob die das so locker nehmen. Wobei: Die Postbank gehört ja jetzt der deutschen Bank (die mit dem V-Mann) :D
28.10.2011 - 15:47 Uhr
Zitat von burbach73:
Hab mal das hier gefunden:
(...)
Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen mit einer bis zu zehnjährigen Haftstrafe geahndet.
(...)
Mit einer Freiheitsstrafe müssen Steuerhinterzieher ab einem Betrag von 50.000 Euro rechnen, bei einem Erstvergehen wird diese üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt.
Damit droht Königs ja zumindest theoretisch Haft.
Aber der letzte Satz ist wichtig: Bewährung bei Erstvergehen. Selbst Zumwinkel wurde auf Bewährung verurteilt, bei mind. 1 Mio. hinterzogenen Steuern (plus vermutlich nochmal einer Million, die bereits verjährt war). Also harte Strafen sehen anders aus.
Hab mal das hier gefunden:
(...)
Steuerhinterziehung wird mit einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen mit einer bis zu zehnjährigen Haftstrafe geahndet.
(...)
Mit einer Freiheitsstrafe müssen Steuerhinterzieher ab einem Betrag von 50.000 Euro rechnen, bei einem Erstvergehen wird diese üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt.
Damit droht Königs ja zumindest theoretisch Haft.
Aber der letzte Satz ist wichtig: Bewährung bei Erstvergehen. Selbst Zumwinkel wurde auf Bewährung verurteilt, bei mind. 1 Mio. hinterzogenen Steuern (plus vermutlich nochmal einer Million, die bereits verjährt war). Also harte Strafen sehen anders aus.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Boekelburg am 28.10.2011 um 15:47 Uhr bearbeitet
28.10.2011 - 16:20 Uhr
Zitat von Boekelburg:
Damit droht Königs ja zumindest theoretisch Haft.
Aber der letzte Satz ist wichtig: Bewährung bei Erstvergehen. Selbst Zumwinkel wurde auf Bewährung verurteilt, bei mind. 1 Mio. hinterzogenen Steuern (plus vermutlich nochmal einer Million, die bereits verjährt war). Also harte Strafen sehen anders aus.
Ich meine bei Zumwinkel war es knapp unter einer Mio (wahrscheinlich schön gerechnet), daher hat man von einer Haftstrafe abgesehen.
Damit droht Königs ja zumindest theoretisch Haft.
Aber der letzte Satz ist wichtig: Bewährung bei Erstvergehen. Selbst Zumwinkel wurde auf Bewährung verurteilt, bei mind. 1 Mio. hinterzogenen Steuern (plus vermutlich nochmal einer Million, die bereits verjährt war). Also harte Strafen sehen anders aus.
Ich meine bei Zumwinkel war es knapp unter einer Mio (wahrscheinlich schön gerechnet), daher hat man von einer Haftstrafe abgesehen.
28.10.2011 - 16:46 Uhr
Zitat von KCCT12:
Zitat von borusse0815:
Wir müssen unterscheiden zwischen dem Festsetzungsverfahren einerseits und dem Strafverfahren andererseits.
Die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt 10 Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 2 1. HS AO). Die Festsetzungsfrist beginnt i.d.R. mit Abgabe der Steuererklärung (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO). Wurde die Steuererklärung 2000 in 2001 abgegeben, endet die Festsetzungsfrist mit Ablauf des 31.12.2011, d.h. es sind die Kapitalerträge für die Jahre ab 2000 nachzuversteuern, sofern Kapitalerträge in den jeweiligen Jahren nicht erklärt wurden. Soweit zum Festsetzungsverfahren.
Strafrechtlich tritt Verfolgungsverjährung nach fünf Jahren ein (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB).
Fazit: Herr Königs wird alle Zinserträge nachversteuern müssen (Festsetzungsverfahren). Bestraft wird aber nur die Steuerhinterziehung für die Jahre ab 2006, wenn ich unterstelle, dass die Steuererklärungen immer im Folgejahr abgegeben wurden und insoweit wird dann nochmal ggf. i.H.d. der hinterzogenen Steuer zusätzlich eine Strafe festgesetzt (Strafverfahren).
Soweit alles richtig, aber wenn man den §169 Abs. 2 AO im Ganzen nimmt, ist folgendes noch zu beachten:
Zitat
...
Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.
Deswegen auch die Aussage: Ich habe das Konto vergessen.
Ich vermute mal, dass dein Fazit nicht so kommen wir. Er wird einen Teil (meine Summen oben) zurückzahlen und einen anderen Teil sozial spenden.
MFG
KCCT
Das Zitat des § 169 Abs. 2 S. 3 AO verstehe ich nicht so ganz. § 169 Abs. 2 S. 2 AO sagt, dass sich die Festsetzungsfrist von vier Jahren auf fünf bzw. zehn verlängert bei leichtfertiger Verkürzung bzw. Hinterziehung. Satz 3 sagt, dass es auch dann zur Verlängerung der Festsetzungsfrist kommt, wenn die Tat nicht durch den Steuerschuldner selbst begangen wurde, es sei denn er hat keinen Vermögensvorteil erlangt. Die Tat wurde durch Herrn Königs selbst begangen, indem er unvollständige Angaben in seiner Steuererklärung gemacht hat und billigend in Kauf genommen hat, dass Steuern zu niedrig festgesetzt wurden. Einen Vermögensvorteil hat er auch erlangt, so dass der § 169 Abs. 2 S. 3 AO hier nicht einschlägig ist.
Die Frage ist, ob die unvollständigen Angaben grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgten. Wer Chef eines Textil-Konzerns ist, vergißt nicht mal eben die Altersvorsorge über 1,6 Mio € in Luxemburg und die Kapitalerträge. So jemand weiß auch, dass die Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Von daher wird es schwierig werden, zu einer leichtfertigen Steuerverkürzung zu kommen. Aber versuchen kann man es ja mal.
Ich frage mich aber viel mehr, wo da Geld herkommt. Herr Königs beteuert, es stamme aus versteuerten Einnahmen, aber wer weiß, aus welchen dunklen Kanälen die Kohle kommt.
Zitat von borusse0815:
Wir müssen unterscheiden zwischen dem Festsetzungsverfahren einerseits und dem Strafverfahren andererseits.
Die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung beträgt 10 Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 2 1. HS AO). Die Festsetzungsfrist beginnt i.d.R. mit Abgabe der Steuererklärung (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO). Wurde die Steuererklärung 2000 in 2001 abgegeben, endet die Festsetzungsfrist mit Ablauf des 31.12.2011, d.h. es sind die Kapitalerträge für die Jahre ab 2000 nachzuversteuern, sofern Kapitalerträge in den jeweiligen Jahren nicht erklärt wurden. Soweit zum Festsetzungsverfahren.
Strafrechtlich tritt Verfolgungsverjährung nach fünf Jahren ein (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB).
Fazit: Herr Königs wird alle Zinserträge nachversteuern müssen (Festsetzungsverfahren). Bestraft wird aber nur die Steuerhinterziehung für die Jahre ab 2006, wenn ich unterstelle, dass die Steuererklärungen immer im Folgejahr abgegeben wurden und insoweit wird dann nochmal ggf. i.H.d. der hinterzogenen Steuer zusätzlich eine Strafe festgesetzt (Strafverfahren).
Soweit alles richtig, aber wenn man den §169 Abs. 2 AO im Ganzen nimmt, ist folgendes noch zu beachten:
Zitat
...
Dies gilt auch dann, wenn die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung nicht durch den Steuerschuldner oder eine Person begangen worden ist, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, es sei denn, der Steuerschuldner weist nach, dass er durch die Tat keinen Vermögensvorteil erlangt hat und dass sie auch nicht darauf beruht, dass er die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Steuerverkürzungen unterlassen hat.
Deswegen auch die Aussage: Ich habe das Konto vergessen.
Ich vermute mal, dass dein Fazit nicht so kommen wir. Er wird einen Teil (meine Summen oben) zurückzahlen und einen anderen Teil sozial spenden.
MFG
KCCT
Das Zitat des § 169 Abs. 2 S. 3 AO verstehe ich nicht so ganz. § 169 Abs. 2 S. 2 AO sagt, dass sich die Festsetzungsfrist von vier Jahren auf fünf bzw. zehn verlängert bei leichtfertiger Verkürzung bzw. Hinterziehung. Satz 3 sagt, dass es auch dann zur Verlängerung der Festsetzungsfrist kommt, wenn die Tat nicht durch den Steuerschuldner selbst begangen wurde, es sei denn er hat keinen Vermögensvorteil erlangt. Die Tat wurde durch Herrn Königs selbst begangen, indem er unvollständige Angaben in seiner Steuererklärung gemacht hat und billigend in Kauf genommen hat, dass Steuern zu niedrig festgesetzt wurden. Einen Vermögensvorteil hat er auch erlangt, so dass der § 169 Abs. 2 S. 3 AO hier nicht einschlägig ist.
Die Frage ist, ob die unvollständigen Angaben grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgten. Wer Chef eines Textil-Konzerns ist, vergißt nicht mal eben die Altersvorsorge über 1,6 Mio € in Luxemburg und die Kapitalerträge. So jemand weiß auch, dass die Kapitalerträge steuerpflichtig sind. Von daher wird es schwierig werden, zu einer leichtfertigen Steuerverkürzung zu kommen. Aber versuchen kann man es ja mal.
Ich frage mich aber viel mehr, wo da Geld herkommt. Herr Königs beteuert, es stamme aus versteuerten Einnahmen, aber wer weiß, aus welchen dunklen Kanälen die Kohle kommt.
28.10.2011 - 16:57 Uhr
Zitat von Frost66:
Zitat von BMG1980_CGN:
Zitat von Boekelburg:
Damit droht Königs ja zumindest theoretisch Haft.
Aber der letzte Satz ist wichtig: Bewährung bei Erstvergehen. Selbst Zumwinkel wurde auf Bewährung verurteilt, bei mind. 1 Mio. hinterzogenen Steuern (plus vermutlich nochmal einer Million, die bereits verjährt war). Also harte Strafen sehen anders aus.
Ich meine bei Zumwinkel war es knapp unter einer Mio (wahrscheinlich schön gerechnet), daher hat man von einer Haftstrafe abgesehen.
Die Höhe dürfte da nicht über die Strafaussetzung entschieden haben, das wäre ja noch schöner.
Einen Tag vor dem Prozessauftakt wurde die Verfahrensabsprache gesetzlich in der StPO verankert. Ich gehe stark davon aus, dass es einen Deal gab: Bewährung, Verfahrensverkürzung, Entschädigungszahlung gegen ein Geständnis.
Zum Verfahrensauftakt hieß es plötzlich: "Das war der größte Fehler meines Lebens," begleitet von Details.
Es sind schon Leute mit erheblich weniger Ausmaß eingewandert. Prinzipiell findet der Staat das ja nicht spaßig. Nur haben für einen Deal eben nicht alle Leute das nötige Kleingeld.
Im Fall "Zumwinkel" ist die Steuerfahndung von einer hinterzogenen Steuer von mehr als einer Mio. € ausgegangen, so dass Zumwinkel ins Gefängnis gemußt hätte. Die Richterin war jedoch der Ansicht, dass ein Jahr verjährt sei, das die Steufa noch mit einbezogen hatte. Dadurch, dass ein Jahr wegfiel, betrug die hinterzogene Steuer weniger als eine Mio. € und Zumwinkel blieb das Gefängnis erspart. Stattdessen hat er noch eine ordentliche Strafe gezahlt, was für die Staatskasse gegenüber dem Knast von Vorteil war.
Zitat von BMG1980_CGN:
Zitat von Boekelburg:
Damit droht Königs ja zumindest theoretisch Haft.
Aber der letzte Satz ist wichtig: Bewährung bei Erstvergehen. Selbst Zumwinkel wurde auf Bewährung verurteilt, bei mind. 1 Mio. hinterzogenen Steuern (plus vermutlich nochmal einer Million, die bereits verjährt war). Also harte Strafen sehen anders aus.
Ich meine bei Zumwinkel war es knapp unter einer Mio (wahrscheinlich schön gerechnet), daher hat man von einer Haftstrafe abgesehen.
Die Höhe dürfte da nicht über die Strafaussetzung entschieden haben, das wäre ja noch schöner.
Einen Tag vor dem Prozessauftakt wurde die Verfahrensabsprache gesetzlich in der StPO verankert. Ich gehe stark davon aus, dass es einen Deal gab: Bewährung, Verfahrensverkürzung, Entschädigungszahlung gegen ein Geständnis.
Zum Verfahrensauftakt hieß es plötzlich: "Das war der größte Fehler meines Lebens," begleitet von Details.
Es sind schon Leute mit erheblich weniger Ausmaß eingewandert. Prinzipiell findet der Staat das ja nicht spaßig. Nur haben für einen Deal eben nicht alle Leute das nötige Kleingeld.
Im Fall "Zumwinkel" ist die Steuerfahndung von einer hinterzogenen Steuer von mehr als einer Mio. € ausgegangen, so dass Zumwinkel ins Gefängnis gemußt hätte. Die Richterin war jedoch der Ansicht, dass ein Jahr verjährt sei, das die Steufa noch mit einbezogen hatte. Dadurch, dass ein Jahr wegfiel, betrug die hinterzogene Steuer weniger als eine Mio. € und Zumwinkel blieb das Gefängnis erspart. Stattdessen hat er noch eine ordentliche Strafe gezahlt, was für die Staatskasse gegenüber dem Knast von Vorteil war.
28.10.2011 - 17:04 Uhr
Zitat von borusse0815:
Ich frage mich aber viel mehr, wo da Geld herkommt. Herr Königs beteuert, es stamme aus versteuerten Einnahmen, aber wer weiß, aus welchen dunklen Kanälen die Kohle kommt.
Woher seine Kohle kommt kann dir und uns doch wohl völlig egal sein ! Ob das Geld vorher versteuert wurde oder nicht, ob, warum und weshalb die Steuern auf die Zinserträge nicht erbracht wurden wird das Verfahren schon klären.
Solange es keine offiziellen Ergebnisse gibt sollte sich jeder zurück halten, gerade mit solchen Sprüchen, die suggerieren das da vielleicht Schwarzgelder etc. im Spiel sein könnten ohne dafür einen Beweis zu haben.
Wenn da Verfahren ergibt das er absichtlich die Steuern hinterzogen hat, soll er seinen Hut nehmen und richtig bestraft werden. Solange es aber keine Beweise oder Ergebnisse gibt, gilt in Deutschland (zum Glück!) die Unschuldsvermutung.
Ich frage mich aber viel mehr, wo da Geld herkommt. Herr Königs beteuert, es stamme aus versteuerten Einnahmen, aber wer weiß, aus welchen dunklen Kanälen die Kohle kommt.
Woher seine Kohle kommt kann dir und uns doch wohl völlig egal sein ! Ob das Geld vorher versteuert wurde oder nicht, ob, warum und weshalb die Steuern auf die Zinserträge nicht erbracht wurden wird das Verfahren schon klären.
Solange es keine offiziellen Ergebnisse gibt sollte sich jeder zurück halten, gerade mit solchen Sprüchen, die suggerieren das da vielleicht Schwarzgelder etc. im Spiel sein könnten ohne dafür einen Beweis zu haben.
Wenn da Verfahren ergibt das er absichtlich die Steuern hinterzogen hat, soll er seinen Hut nehmen und richtig bestraft werden. Solange es aber keine Beweise oder Ergebnisse gibt, gilt in Deutschland (zum Glück!) die Unschuldsvermutung.
28.10.2011 - 17:06 Uhr
Zitat von borusse0815:
Im Fall "Zumwinkel" ist die Steuerfahndung von einer hinterzogenen Steuer von mehr als einer Mio. € ausgegangen, so dass Zumwinkel ins Gefängnis gemußt hätte. Die Richterin war jedoch der Ansicht, dass ein Jahr verjährt sei, das die Steufa noch mit einbezogen hatte. Dadurch, dass ein Jahr wegfiel, betrug die hinterzogene Steuer weniger als eine Mio. € und Zumwinkel blieb das Gefängnis erspart. Stattdessen hat er noch eine ordentliche Strafe gezahlt, was für die Staatskasse gegenüber dem Knast von Vorteil war.
Zumwinkel hat aber, soweit ich das noch in Erinnerung habe, überhaupt keine Steuern gezahlt, wohingegen Königs die "nur" die angefallenen Zinsen nicht besteuert haben soll. Diese Summe sollte deutlich niedriger sein und der Fall ist auch in keinster Weise vergleichbar.
Im Fall "Zumwinkel" ist die Steuerfahndung von einer hinterzogenen Steuer von mehr als einer Mio. € ausgegangen, so dass Zumwinkel ins Gefängnis gemußt hätte. Die Richterin war jedoch der Ansicht, dass ein Jahr verjährt sei, das die Steufa noch mit einbezogen hatte. Dadurch, dass ein Jahr wegfiel, betrug die hinterzogene Steuer weniger als eine Mio. € und Zumwinkel blieb das Gefängnis erspart. Stattdessen hat er noch eine ordentliche Strafe gezahlt, was für die Staatskasse gegenüber dem Knast von Vorteil war.
Zumwinkel hat aber, soweit ich das noch in Erinnerung habe, überhaupt keine Steuern gezahlt, wohingegen Königs die "nur" die angefallenen Zinsen nicht besteuert haben soll. Diese Summe sollte deutlich niedriger sein und der Fall ist auch in keinster Weise vergleichbar.
28.10.2011 - 17:19 Uhr
Zitat von Frost66:
Zitat von owlborussia:
Ich mein nicht mehr die Selbstanzeige, aber Mitarbeit bei der Aufklärung wird natürlich beim Strafmaß berücksichtigt.
Prinzipiell schon, nur wollte ich darauf hinaus: was soll der jetzt noch großartig tun?
Wenn sie in den Akten weitere Ungereimtheiten finden, finden sie die. Er könnte höchstens noch etwas aus anderen Unterlagen beisteuern, was nicht aus den einkassierten hervorgeht.
Generell finde ich es ohnehin überzogen, für sowas Haftstrafen zu verhängen. Das kostet den Staat deutlich mehr, als es bringt. Generalpräventiv bringt es garnichts, spezialpräventiv nur vielleicht, repressiv ist die Maßnahme unpassend.
Im Bundesschnitt kostet ein Hafttag pro Kopf um die 90€, soweit ich es in Erinnerung hab - je nach Anstalt etwas darüber oder leicht drunter.
Einsitzend machte der Mann auch eher keine neuen Steuern frei.
Eine wirklich empfindliche Geldstrafe sollte das bringen und fertig - damit trifft man diese Leute doch genau ins Mark.
Stimmt, Reue + Mitarbeit bei der Aufklärung eines Steuervergehens sind nur in geringem Maße strafmildernd, solange man keine, der StA bis dato unbekannten, Vergehen zur Anzeige bringt. Wobei generell jedem Gericht die Wichtung überlassen bleibt, d.h. Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände, Täterpersönlichkeit etc.
Da kann es bei gleichen Summen der Hinterziehung zu recht unterschiedlichem Strafmaß kommen.
Jeodch ist gerade bei Steuerverbrechen ist eine Haftstrafe angezeigt, da viele der begüterten Hinterzieher die Strafe+Rückzahlung der hinterzogenen Gelder mit einem, wenn auch traurigen, Lächeln begleichen würden.
Die "Schande" einer Vorstrafe bzw. Haft/Bewährungsstrafe wird da eher als ehrabschneidend und somit zu vermeidend empfunden. Allerdings gebe ich dir in soweit Recht, dass das Vollzugsziel der Resozialisierung in Steuerfällen kaum greift, hier geht es eher um Abschreckung vor weiteren Straftaten.
Der Zumwinkel-Fall ist kaum mit Königs vergleichbar, da er ein Politikum war. Nicht wenige werden aufgeatmet haben, als das Ganze so glimpflich ausging.
Zitat von owlborussia:
Ich mein nicht mehr die Selbstanzeige, aber Mitarbeit bei der Aufklärung wird natürlich beim Strafmaß berücksichtigt.
Prinzipiell schon, nur wollte ich darauf hinaus: was soll der jetzt noch großartig tun?
Wenn sie in den Akten weitere Ungereimtheiten finden, finden sie die. Er könnte höchstens noch etwas aus anderen Unterlagen beisteuern, was nicht aus den einkassierten hervorgeht.
Generell finde ich es ohnehin überzogen, für sowas Haftstrafen zu verhängen. Das kostet den Staat deutlich mehr, als es bringt. Generalpräventiv bringt es garnichts, spezialpräventiv nur vielleicht, repressiv ist die Maßnahme unpassend.
Im Bundesschnitt kostet ein Hafttag pro Kopf um die 90€, soweit ich es in Erinnerung hab - je nach Anstalt etwas darüber oder leicht drunter.
Einsitzend machte der Mann auch eher keine neuen Steuern frei.
Eine wirklich empfindliche Geldstrafe sollte das bringen und fertig - damit trifft man diese Leute doch genau ins Mark.
Stimmt, Reue + Mitarbeit bei der Aufklärung eines Steuervergehens sind nur in geringem Maße strafmildernd, solange man keine, der StA bis dato unbekannten, Vergehen zur Anzeige bringt. Wobei generell jedem Gericht die Wichtung überlassen bleibt, d.h. Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände, Täterpersönlichkeit etc.
Da kann es bei gleichen Summen der Hinterziehung zu recht unterschiedlichem Strafmaß kommen.
Jeodch ist gerade bei Steuerverbrechen ist eine Haftstrafe angezeigt, da viele der begüterten Hinterzieher die Strafe+Rückzahlung der hinterzogenen Gelder mit einem, wenn auch traurigen, Lächeln begleichen würden.
Die "Schande" einer Vorstrafe bzw. Haft/Bewährungsstrafe wird da eher als ehrabschneidend und somit zu vermeidend empfunden. Allerdings gebe ich dir in soweit Recht, dass das Vollzugsziel der Resozialisierung in Steuerfällen kaum greift, hier geht es eher um Abschreckung vor weiteren Straftaten.
Der Zumwinkel-Fall ist kaum mit Königs vergleichbar, da er ein Politikum war. Nicht wenige werden aufgeatmet haben, als das Ganze so glimpflich ausging.
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