Der Neue Finanzthread
03.07.2011 - 12:54 Uhr
21.07.2026 - 08:40 Uhr
Der DFB hat insgesamt drei Millionen Euro an die Drittligisten der Saison 2025/26 ausgeschüttet. Der höchste Betrag fließt nach Bayern:
https://www.kicker.de/nachwuchsfoerdertopf-2025-26-welcher-drittligist-wie-viel-kassiert-1237505/artikel
Der TSV 1860 München erhält lt. Kicker 383.646 Euro aus dem Nachwuchsfördertopf. Was ich mich gerade frage, ist, ob dieser Betrag komplett an die KGaA geht oder ob der Verein auch davon profitiert. Kann mich da bitte mal jemand von euch aufklären?
https://www.kicker.de/nachwuchsfoerdertopf-2025-26-welcher-drittligist-wie-viel-kassiert-1237505/artikel
Der TSV 1860 München erhält lt. Kicker 383.646 Euro aus dem Nachwuchsfördertopf. Was ich mich gerade frage, ist, ob dieser Betrag komplett an die KGaA geht oder ob der Verein auch davon profitiert. Kann mich da bitte mal jemand von euch aufklären?
21.07.2026 - 08:49 Uhr
Zitat von ScottishLion
Der DFB hat insgesamt drei Millionen Euro an die Drittligisten der Saison 2025/26 ausgeschüttet. Der höchste Betrag fließt nach Bayern:
https://www.kicker.de/nachwuchsfoerdertopf-2025-26-welcher-drittligist-wie-viel-kassiert-1237505/artikel
Der TSV 1860 München erhält lt. Kicker 383.646 Euro aus dem Nachwuchsfördertopf. Was ich mich gerade frage, ist, ob dieser Betrag komplett an die KGaA geht oder ob der Verein auch davon profitiert. Kann mich da bitte mal jemand von euch aufklären?
Der DFB hat insgesamt drei Millionen Euro an die Drittligisten der Saison 2025/26 ausgeschüttet. Der höchste Betrag fließt nach Bayern:
https://www.kicker.de/nachwuchsfoerdertopf-2025-26-welcher-drittligist-wie-viel-kassiert-1237505/artikel
Der TSV 1860 München erhält lt. Kicker 383.646 Euro aus dem Nachwuchsfördertopf. Was ich mich gerade frage, ist, ob dieser Betrag komplett an die KGaA geht oder ob der Verein auch davon profitiert. Kann mich da bitte mal jemand von euch aufklären?
Ich meine mal gelesen zu haben das dass Geld zweckgebunden genutzt werdem muss, sprich für die jugend also müsste das meiste dem e.V zu gute kommen allerdings ist ja die U19 auch jugend und die war bei der kgaa.
Aber vielleicht weiß es ja jemand genauer wie das mit dem Geld funktioniert.
21.07.2026 - 10:01 Uhr
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Bis 2024 (?) wurde das Geld vom DFB immer direkt an den eV überwiesen, dann wurden die Auszahlungsmodalitäten geändert und das Geld wurde in die ausgegliederten Kapitalgesellschaften transferiert und von da an den eV ausbezahlt.
Bis 2024 (?) wurde das Geld vom DFB immer direkt an den eV überwiesen, dann wurden die Auszahlungsmodalitäten geändert und das Geld wurde in die ausgegliederten Kapitalgesellschaften transferiert und von da an den eV ausbezahlt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von MalikShabazz am 21.07.2026 um 10:03 Uhr bearbeitet
21.07.2026 - 10:05 Uhr
Zitat von MalikShabazz
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Laxaffe17 am 21.07.2026 um 10:06 Uhr bearbeitet
21.07.2026 - 10:21 Uhr
Wenn das Geld auf das Konto der KGaA ausgezahlt wird ist es meines Wissens Teil der Insolvenzmasse. Wenn der DFB das Geld dann zurückfordert reiht er sich lediglich in die Liste der Gläubiger ein..
21.07.2026 - 10:23 Uhr
Zitat von Laxaffe17
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Zitat von MalikShabazz
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
21.07.2026 - 10:50 Uhr
Zitat von loewi
Wenn das Geld auf das Konto der KGaA ausgezahlt wird ist es meines Wissens Teil der Insolvenzmasse. Wenn der DFB das Geld dann zurückfordert reiht er sich lediglich in die Liste der Gläubiger ein..
Wenn das Geld auf das Konto der KGaA ausgezahlt wird ist es meines Wissens Teil der Insolvenzmasse. Wenn der DFB das Geld dann zurückfordert reiht er sich lediglich in die Liste der Gläubiger ein..
Da IV das Geld aber während des Insolvenzverfahrens (hier sollte auch die Vorinsolvenz dazuzählen) einbehält, dürfte eine Masseverbindlichkeit §55I sO. entstehen, d.h. der IV müsste 100% dieses Geldes an den Dfb zurücküberweisen, es bringt ihm also gar nichts.
21.07.2026 - 10:58 Uhr
Zitat von MalikShabazz
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
Zitat von Laxaffe17
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Zitat von MalikShabazz
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
§47 InsO. :
Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daß ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.
Es darf also nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Ebenso sind diese Zahlungen aus Fördertöpfen eben zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 zwar frei, wie man diese für die Jugend benutzt, aber sie müssen dafür benutzt werden.
Und wenn das Geld auf das Konto der KgaA fließt gilt diese eben als Treuhänder und laut §47InsO. der eV einen vollständigen Herausgabeanspruch..v.a. da es während des Insolvenzverfahren geschehen ist
22.07.2026 - 11:15 Uhr
Zitat von Laxaffe17
§47 InsO. :
Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daß ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.
Es darf also nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Ebenso sind diese Zahlungen aus Fördertöpfen eben zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 zwar frei, wie man diese für die Jugend benutzt, aber sie müssen dafür benutzt werden.
Und wenn das Geld auf das Konto der KgaA fließt gilt diese eben als Treuhänder und laut §47InsO. der eV einen vollständigen Herausgabeanspruch..v.a. da es während des Insolvenzverfahren geschehen ist
Zitat von MalikShabazz
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
Zitat von Laxaffe17
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Zitat von MalikShabazz
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
§47 InsO. :
Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daß ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.
Es darf also nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Ebenso sind diese Zahlungen aus Fördertöpfen eben zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 zwar frei, wie man diese für die Jugend benutzt, aber sie müssen dafür benutzt werden.
Und wenn das Geld auf das Konto der KgaA fließt gilt diese eben als Treuhänder und laut §47InsO. der eV einen vollständigen Herausgabeanspruch..v.a. da es während des Insolvenzverfahren geschehen ist
So klar ist es leider scheinbar nicht, aber man ist dazu im Austausch mit dem IV
22.07.2026 - 11:56 Uhr
Zitat von MalikShabazz
So klar ist es leider scheinbar nicht, aber man ist dazu im Austausch mit dem IV
Zitat von Laxaffe17
§47 InsO. :
Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daß ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.
Es darf also nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Ebenso sind diese Zahlungen aus Fördertöpfen eben zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 zwar frei, wie man diese für die Jugend benutzt, aber sie müssen dafür benutzt werden.
Und wenn das Geld auf das Konto der KgaA fließt gilt diese eben als Treuhänder und laut §47InsO. der eV einen vollständigen Herausgabeanspruch..v.a. da es während des Insolvenzverfahren geschehen ist
Zitat von MalikShabazz
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
Zitat von Laxaffe17
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Zitat von MalikShabazz
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
§47 InsO. :
Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daß ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.
Es darf also nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Ebenso sind diese Zahlungen aus Fördertöpfen eben zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 zwar frei, wie man diese für die Jugend benutzt, aber sie müssen dafür benutzt werden.
Und wenn das Geld auf das Konto der KgaA fließt gilt diese eben als Treuhänder und laut §47InsO. der eV einen vollständigen Herausgabeanspruch..v.a. da es während des Insolvenzverfahren geschehen ist
So klar ist es leider scheinbar nicht, aber man ist dazu im Austausch mit dem IV
Wenn der IV das Geld verwendet, um Gehälter der U19 und der U21 zu zahlen, ist es doch zweckgebunden, oder nicht?
Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?
Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Lesezeichen
Abonnierte Threads
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.
