was macht eigentlich...
15.02.2006 - 13:01 Uhr
14.06.2015 - 19:24 Uhr
Zitat von TribuenenHocker
Hier hat Bimmi im Grundsatz recht. Allerdings regelt diesen Sachverhalt nicht die "Ausbildungsentschädigung", sondern der "Solidaritätsmechanismus". Siehe Artikel 21 und Anhang 5 in diesem FIFA Dokument:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/50/02/49/status_transfer_de_28.pdf
Hier hat Bimmi im Grundsatz recht. Allerdings regelt diesen Sachverhalt nicht die "Ausbildungsentschädigung", sondern der "Solidaritätsmechanismus". Siehe Artikel 21 und Anhang 5 in diesem FIFA Dokument:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/50/02/49/status_transfer_de_28.pdf
danke, TribünenHocker, der Solidaritätsmechanismus ist die Grundlage. Gilt rückwirkend für die Zeit in der der Spieler bis zu seinem 23. Lebensjahr gekickt hat. Richtig "dicke" Kohle gibts dann, wenn Niederlechner in, sagen wir mal 2-3 Jahren nach sagen wir mal ManU für sagen wir mal 20 Mio verkauft wird. Dann gibts für Haching nochmal rund 150.000 nachträglich. Die frage ist nur, ob es dann noch eine SpVgg gibt...

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Bimmi am 14.06.2015 um 19:25 Uhr bearbeitet
14.06.2015 - 19:40 Uhr
Zitat von VorstadtFlo
Ich hab mal munkeln hören, es habe bei den Verkäufen von Niederlechner, Haberer und Co. tatsächlich Klauseln gegeben.
Es wurde allerdings auch schon mal sehr vernehmlich gemunkelt, der Verein sei schuldenfrei.
Was die Realität ist, werden wir in beiden Fällen wohl nie erfahren.
Ich hab mal munkeln hören, es habe bei den Verkäufen von Niederlechner, Haberer und Co. tatsächlich Klauseln gegeben.
Es wurde allerdings auch schon mal sehr vernehmlich gemunkelt, der Verein sei schuldenfrei.
Was die Realität ist, werden wir in beiden Fällen wohl nie erfahren.
Abgesehen davon, daß Haching bei diesen "Notverkäufen" gar nicht in der Lage gewesen wäre, zusätzliche Klauseln in die Transferverträge einzubauen, hätten sie wahrscheinlich rechtlich keinen Bestand.
Der oben aufgezeigte Solidaritätsbeitrag hingegen ist FIFA-Gesetz und hat auch für den DFB und seine Unterverbände zu gelten. Ein spektakulärer Fall aus neuere Zeit ist übrigends der Fall Mesut Özil.
http://www.welt.de/sport/fussball/internationale-ligen/article119672505/Werder-Schalke-und-Essen-kassieren-bei-Oezil-mit.html
14.06.2015 - 20:06 Uhr
Zitat von Bimmi
Richtig "dicke" Kohle gibts dann, wenn Niederlechner in, sagen wir mal 2-3 Jahren nach sagen wir mal ManU für sagen wir mal 20 Mio verkauft wird. Dann gibts für Haching nochmal rund 150.000 nachträglich. Die frage ist nur, ob es dann noch eine SpVgg gibt...
Richtig "dicke" Kohle gibts dann, wenn Niederlechner in, sagen wir mal 2-3 Jahren nach sagen wir mal ManU für sagen wir mal 20 Mio verkauft wird. Dann gibts für Haching nochmal rund 150.000 nachträglich. Die frage ist nur, ob es dann noch eine SpVgg gibt...

... dann freut sich zumindest der Insolvenzverwalter, wie im Fall von RW Essen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt von TribuenenHocker am 14.06.2015 um 20:21 Uhr bearbeitet
15.06.2015 - 09:46 Uhr
Zitat von Bimmi
danke, TribünenHocker, der Solidaritätsmechanismus ist die Grundlage. Gilt rückwirkend für die Zeit in der der Spieler bis zu seinem 23. Lebensjahr gekickt hat. Richtig "dicke" Kohle gibts dann, wenn Niederlechner in, sagen wir mal 2-3 Jahren nach sagen wir mal ManU für sagen wir mal 20 Mio verkauft wird. Dann gibts für Haching nochmal rund 150.000 nachträglich. Die frage ist nur, ob es dann noch eine SpVgg gibt...
Zitat von TribuenenHocker
Hier hat Bimmi im Grundsatz recht. Allerdings regelt diesen Sachverhalt nicht die "Ausbildungsentschädigung", sondern der "Solidaritätsmechanismus". Siehe Artikel 21 und Anhang 5 in diesem FIFA Dokument:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/50/02/49/status_transfer_de_28.pdf
Hier hat Bimmi im Grundsatz recht. Allerdings regelt diesen Sachverhalt nicht die "Ausbildungsentschädigung", sondern der "Solidaritätsmechanismus". Siehe Artikel 21 und Anhang 5 in diesem FIFA Dokument:
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/50/02/49/status_transfer_de_28.pdf
danke, TribünenHocker, der Solidaritätsmechanismus ist die Grundlage. Gilt rückwirkend für die Zeit in der der Spieler bis zu seinem 23. Lebensjahr gekickt hat. Richtig "dicke" Kohle gibts dann, wenn Niederlechner in, sagen wir mal 2-3 Jahren nach sagen wir mal ManU für sagen wir mal 20 Mio verkauft wird. Dann gibts für Haching nochmal rund 150.000 nachträglich. Die frage ist nur, ob es dann noch eine SpVgg gibt...

Ich habe das immer so verstanden, daß diese Entschädigung der FIFA nur bei Wechsel ins Ausland gilt.
Aktuelles Beispiel war der Wechsel von Weigl von 1860 zum BVB.... da war in den Rosenheimer Zeitungen auch davon die Rede, daß der TSV 1860 Rosenheim Geld bekommen würde.
Hat sich aber rausgestellt, daß dies nur der Fall gewesen wäre, wenn Weigl Zb nach Arsenal gewechselt wäre.
Aber lass mich gern eines besseren belehren....
15.06.2015 - 11:00 Uhr
Dann hätten wir ja auch für die Bender Zwillinge Geld gesehen ? Oder waren die zu jung als sie den verein verlassen haben ?
15.06.2015 - 12:06 Uhr
es ist unerheblich, ob der Wechsel innerhalb Deutschlands oder vom oder ins Ausland stattfindet. Prominentes Beispiel ist Andre Schürrle
http://www.sueddeutsche.de/news/sport/fussball-mainz-05-verdient-am-moeglichen-wechsel-von-schuerrle-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150201-99-02407
Mit dem Solidaritätsbeitrag läuft es lt. Fifa-Statuten wie folgt:
Solidaritätsbeitrag
Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrags den Verein,
werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein bezahlten Entschädigung, mit
Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen,
die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren
zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen ha-
ben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren
(Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler
zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat, wie folgt ermittelt:
–
Spielzeit seines 12. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 18. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 19. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 20. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 21. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 22. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 23. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
Quelle: Fifa, Anhang 5, S. 65. Hier das ganze Dokument, darin auch Infos zur Ausbildungsentschädigung...
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/01/27/64/30/regulationsstatusandtransfer2010_d.pdf
Im Prinzip wären jetzt auch für die Bender-Zwillinge Zahlungen fällig, nur leider gilt diese Fifa-Bestimmung erst seit 2010, wenn ich richtig informiert bin. Richtig "lohnend" wird es bei "Eigengewächsen", die z.B. vom 12.- 23. Lebensjahr bei dem Verein spielten. Dann gibts 5% der jeweiligen Ablösesumme. Bei einem 30-Mio.-Deal, fließen dann schon mal 1,5 Mio. Kommt aber nicht allzu oft vor, Schürrle und Özil sind mit annähernden Mio-Beträgen wohl eher die Ausnahme...
http://www.sueddeutsche.de/news/sport/fussball-mainz-05-verdient-am-moeglichen-wechsel-von-schuerrle-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150201-99-02407
Mit dem Solidaritätsbeitrag läuft es lt. Fifa-Statuten wie folgt:
Solidaritätsbeitrag
Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrags den Verein,
werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein bezahlten Entschädigung, mit
Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen,
die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren
zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen ha-
ben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren
(Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler
zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat, wie folgt ermittelt:
–
Spielzeit seines 12. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 13. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 14. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 15. Geburtstags: 5 % (d. h. 0,25% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 16. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 17. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 18. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 19. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 20. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 21. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 22. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
–
Spielzeit seines 23. Geburtstags: 10 % (d. h. 0,5% der Gesamtentschädigung)
Quelle: Fifa, Anhang 5, S. 65. Hier das ganze Dokument, darin auch Infos zur Ausbildungsentschädigung...
http://de.fifa.com/mm/document/affederation/administration/01/27/64/30/regulationsstatusandtransfer2010_d.pdf
Im Prinzip wären jetzt auch für die Bender-Zwillinge Zahlungen fällig, nur leider gilt diese Fifa-Bestimmung erst seit 2010, wenn ich richtig informiert bin. Richtig "lohnend" wird es bei "Eigengewächsen", die z.B. vom 12.- 23. Lebensjahr bei dem Verein spielten. Dann gibts 5% der jeweiligen Ablösesumme. Bei einem 30-Mio.-Deal, fließen dann schon mal 1,5 Mio. Kommt aber nicht allzu oft vor, Schürrle und Özil sind mit annähernden Mio-Beträgen wohl eher die Ausnahme...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Bimmi am 15.06.2015 um 12:12 Uhr bearbeitet
15.06.2015 - 12:21 Uhr
@Bimmi
oh..ok. Danke für die Info!!
oh..ok. Danke für die Info!!
15.06.2015 - 13:51 Uhr
@ Bimmi
Die Einwände von Cain_Abel und RossoAzzuro sowie die Tatsache, dass sich die Fälle Schürrle und Özil auf internationaler Ebene abspielten, lassen mich zweifeln, ob diese Regelung auch für den Niederlechner Transfer Anwendung findet.
Im Artikel 1 des Fifa Reglement (nicht Statut !), Geltungsbereich: heißt es im Abs. 2:
„Jeder Verband regelt den Transfer von Spielern zwischen den eigenen Vereinen in einem verbandsinternen Reglement, das Art. 1 Abs. 3 entsprechen und von der FIFA genehmigt werden muss.“
Und danach im Abs. 3a:
"Die folgenden Bestimmungen sind auf nationaler Ebene verbindlich und ohne jegliche Änderung ins Verbandsreglement zu integrieren: Art. 2 bis 8, 10,11, 18, 18bis, 19, 19bis."
Hier fehlt mir der verbindliche Verweis auf die Artikel 20 und 21.
Ich sehe es daher als durchaus wahrscheinlich, dass bei Transfers innerhalb des DFB andere Regelungen gelten. Einen Hinweis auf einen Solidaritätsmechanismus habe ich im DFB Regelwerk vergeblich gesucht.
Dieses Fifa Reglement gibt es übrigens in fast identischer Form schon seit mindestens Juli 2005.
PS: Du hast natürlich recht, ein weiterer Niederlechner Transfer nach ManU würde auch in Haching die Kasse klingeln lassen
Die Einwände von Cain_Abel und RossoAzzuro sowie die Tatsache, dass sich die Fälle Schürrle und Özil auf internationaler Ebene abspielten, lassen mich zweifeln, ob diese Regelung auch für den Niederlechner Transfer Anwendung findet.
Im Artikel 1 des Fifa Reglement (nicht Statut !), Geltungsbereich: heißt es im Abs. 2:
„Jeder Verband regelt den Transfer von Spielern zwischen den eigenen Vereinen in einem verbandsinternen Reglement, das Art. 1 Abs. 3 entsprechen und von der FIFA genehmigt werden muss.“
Und danach im Abs. 3a:
"Die folgenden Bestimmungen sind auf nationaler Ebene verbindlich und ohne jegliche Änderung ins Verbandsreglement zu integrieren: Art. 2 bis 8, 10,11, 18, 18bis, 19, 19bis."
Hier fehlt mir der verbindliche Verweis auf die Artikel 20 und 21.
Ich sehe es daher als durchaus wahrscheinlich, dass bei Transfers innerhalb des DFB andere Regelungen gelten. Einen Hinweis auf einen Solidaritätsmechanismus habe ich im DFB Regelwerk vergeblich gesucht.
Dieses Fifa Reglement gibt es übrigens in fast identischer Form schon seit mindestens Juli 2005.
PS: Du hast natürlich recht, ein weiterer Niederlechner Transfer nach ManU würde auch in Haching die Kasse klingeln lassen
15.06.2015 - 14:57 Uhr
Danke, @TribünenHocker.
Jetzt bewegen wir uns allmählich auf der Ebene eines juristischen Oberseminars
. So ganz klar ist die Sache mit Ausbildungsentschädigung und Solidaritätsmechanismus in der Tat nicht zu sein. Insbesondere scheinen viele Vereinsverantwortliche gar nicht zu wissen, ob und was ihnen ggf. zusteht. Zudem scheint die Zahlungsmoral der finanzstarken Vereine nicht so sonderlich ausgeprägt zu sein. Darauf lässt der NZZ-Artikel schließen:
http://www.nzz.ch/sport/fussball/das-geschaeft-mit-transfers-1.18256961
Ob Manni Schwabl da auf Ballhöhe ist, kann man wie alles was bei der SpVgg mit Geld zu tun hat, schwer nachvollziehen. Es wird so oder so ein gut gehütetes Geheimnis bleiben.
Der verbindliche Hinweis fehlt in der Tat. Da der DfB sich hierzu jedoch keine eigenen Gedanken gemacht hat und die Fifa-Regelung laut Artikel 22d bei
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/2014124_17_FIFA_Reglement_Spielerstatus.pdf
explizit als zuständig angesehen wird, muss dieser Logik zufolge das Fifa-Recht auch in Deutschland gelten. Ob die SpVgg allerdings von Geldern aus Artikel 20 und 21 in der Vergangenheit (und in der Gegenwart) profitiert, darf jedoch mal dahingestellt sein. Dazu müsste es auf der Geschäftsstelle zumindest jemanden geben, der Anträge formulieren kann. Von selbst wird die Kohle nicht zur SpVgg gesegelt kommen...
Jetzt bewegen wir uns allmählich auf der Ebene eines juristischen Oberseminars
. So ganz klar ist die Sache mit Ausbildungsentschädigung und Solidaritätsmechanismus in der Tat nicht zu sein. Insbesondere scheinen viele Vereinsverantwortliche gar nicht zu wissen, ob und was ihnen ggf. zusteht. Zudem scheint die Zahlungsmoral der finanzstarken Vereine nicht so sonderlich ausgeprägt zu sein. Darauf lässt der NZZ-Artikel schließen:
http://www.nzz.ch/sport/fussball/das-geschaeft-mit-transfers-1.18256961
Ob Manni Schwabl da auf Ballhöhe ist, kann man wie alles was bei der SpVgg mit Geld zu tun hat, schwer nachvollziehen. Es wird so oder so ein gut gehütetes Geheimnis bleiben.
Der verbindliche Hinweis fehlt in der Tat. Da der DfB sich hierzu jedoch keine eigenen Gedanken gemacht hat und die Fifa-Regelung laut Artikel 22d bei
Zitat von DFB
"Streitigkeiten in Bezug auf die Ausbildungsentschädigung (Art. 20) und den Solidaritätsmechanismus (Art. 21) zwischen Vereinen verschiedener Verbände;"
und laut Artikel 22e bei
"Streitigkeiten in Bezug auf den Solidaritätsmechanismus (Art. 21) zwischen Vereinen desselben Verbands, sofern der dem Streit zugrunde liegende Spielertransfer zwischen Vereinen verschiedener Verbände erfolgt;"
"Streitigkeiten in Bezug auf die Ausbildungsentschädigung (Art. 20) und den Solidaritätsmechanismus (Art. 21) zwischen Vereinen verschiedener Verbände;"
und laut Artikel 22e bei
"Streitigkeiten in Bezug auf den Solidaritätsmechanismus (Art. 21) zwischen Vereinen desselben Verbands, sofern der dem Streit zugrunde liegende Spielertransfer zwischen Vereinen verschiedener Verbände erfolgt;"
http://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/2014124_17_FIFA_Reglement_Spielerstatus.pdf
explizit als zuständig angesehen wird, muss dieser Logik zufolge das Fifa-Recht auch in Deutschland gelten. Ob die SpVgg allerdings von Geldern aus Artikel 20 und 21 in der Vergangenheit (und in der Gegenwart) profitiert, darf jedoch mal dahingestellt sein. Dazu müsste es auf der Geschäftsstelle zumindest jemanden geben, der Anträge formulieren kann. Von selbst wird die Kohle nicht zur SpVgg gesegelt kommen...

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Bimmi am 15.06.2015 um 15:04 Uhr bearbeitet
15.06.2015 - 15:25 Uhr
Haberer wird für ein Jahr nach Bochum ausgeliehen, mal schauen ob er sich dort durchsetzen kann
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