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04.09.2024 - 19:57 | News | Kaynak: dpa
Nach wiederholtem Elfmeter: SC legt Einspruch ein
Freiburgs Bundesliga-Partie gegen Leverkusen hat ein Nachspiel. Die Badenerinnen legen Protest ein - wegen eines wiederholten Elfmeters, der letztlich zur Entscheidung führte.
Der SC Freiburg hat nach der 2:3-Niederlage gegen Bayer Leverkusen zum Saisonauftakt der Frauen-Bundesliga beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Der Verein begründete dies mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichterin Theresa Hug. Diese hatte bei der Partie am vergangenen Samstag den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen.
Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließ sie den Strafstoß aber wiederholen - Kögel verwandelte zum 2:3.
Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das DFB-Sportgericht werde die Beteiligten nun um Stellungnahmen bitten, teilte der Verband mit. Nach deren Auswertung werde über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.
Der SC Freiburg hat nach der 2:3-Niederlage gegen Bayer Leverkusen zum Saisonauftakt der Frauen-Bundesliga beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Der Verein begründete dies mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichterin Theresa Hug. Diese hatte bei der Partie am vergangenen Samstag den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen.
Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließ sie den Strafstoß aber wiederholen - Kögel verwandelte zum 2:3.
Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das DFB-Sportgericht werde die Beteiligten nun um Stellungnahmen bitten, teilte der Verband mit. Nach deren Auswertung werde über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.
Önemli haberler
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