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15.10.2024 - 09:10 Uhr | News | Quelle: DFB
Sportgericht: Verhandlung im Fall Freiburg gegen Leverkusen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wird am heutigen Dienstag über den Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des Bundesliga-Spiels zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024 verhandeln. Die Verhandlung findet unter dem Vorsitz von Heinz Müller am DFB-Campus in Frankfurt statt.
Im schriftlichen Verfahren hatte das DFB-Sportgericht auf den Einspruch des SC Freiburg hin entschieden, die Spielwertung mit 2:3 zugunsten von Bayer Leverkusen aufzuheben und das Spiel neu anzusetzen. Bayer Leverkusen legte gegen dieses Urteil Einspruch ein.
Der Streitfall dreht sich um eine Entscheidung in der 88. Spielminute. Nach einem Strafstoß, den Leverkusen über das Tor schoss, erhielt die Schiedsrichterin von ihrer Assistentin das Signal, dass die Freiburger Torhüterin sich vor der Ausführung von der Torlinie bewegt habe. Daraufhin entschied die Schiedsrichterin, den Strafstoß wiederholen zu lassen, der schließlich zum 2:3-Endstand für Leverkusen führte.
Die zentrale Frage des Verfahrens ist, ob die Entscheidung der Schiedsrichterin, den Elfmeter zu wiederholen, einen Regelverstoß darstellt.
Im schriftlichen Verfahren hatte das DFB-Sportgericht auf den Einspruch des SC Freiburg hin entschieden, die Spielwertung mit 2:3 zugunsten von Bayer Leverkusen aufzuheben und das Spiel neu anzusetzen. Bayer Leverkusen legte gegen dieses Urteil Einspruch ein.
Der Streitfall dreht sich um eine Entscheidung in der 88. Spielminute. Nach einem Strafstoß, den Leverkusen über das Tor schoss, erhielt die Schiedsrichterin von ihrer Assistentin das Signal, dass die Freiburger Torhüterin sich vor der Ausführung von der Torlinie bewegt habe. Daraufhin entschied die Schiedsrichterin, den Strafstoß wiederholen zu lassen, der schließlich zum 2:3-Endstand für Leverkusen führte.
Die zentrale Frage des Verfahrens ist, ob die Entscheidung der Schiedsrichterin, den Elfmeter zu wiederholen, einen Regelverstoß darstellt.
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