26.01.2025 - 14:30 Uhr | News | Quelle: dpa
Leverkusen siegt im Wiederholungsspiel gegen Freiburg

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©IMAGO
Noch vor dem offiziellen Re-Start der Frauen-Bundesliga trifft Leverkusen nach einem Gerichtsurteil erneut auf Freiburg. Die Punkte bleiben aber wie beim ersten Spiel beim Team aus dem Westen.

Bayer Leverkusen ist in der Frauen-Bundesliga mit einem Sieg ins neue Jahr gestartet. Im Nachholspiel des ersten Spieltags beim SC Freiburg sorgten Selina Ostermeier (56. Minute) und Kristin Kögel (70.) für den 2:1-Erfolg (0:0). Svenja Fölmli traf in der Nachspielzeit (90.+1) für den Sportclub, bei dem Theresa Merk (Foto) erstmals nach ihrer Babypause wieder auf der Trainerbank saß.

Wie schon im ersten Aufeinandertreffen, das aufgrund eines Schiedsrichterfehlers wiederholt werden musste, setzte sich das Team von Roberto Pätzold knapp aber verdient durch. Durch den Sieg hat Leverkusen wie Tabellenführer Eintracht Frankfurt und der FC Bayern München auf Rang zwei 29 Punkte auf dem Konto, ist aufgrund des schlechteren Torverhältnisses aber weiter in der Verfolgerrolle. Der SC Freiburg verliert mit 20 Punkten auf Platz fünf den Anschluss an die Tabellenspitze.

Sportgericht entscheidet nach Strafstoß

Das Hinrundenspiel musste aufgrund eines Schiedsrichterfehlers wiederholt werden. Der SC Freiburg hatte beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes Einspruch gegen die Wertung der 2:3-Niederlage am ersten Spieltag eingelegt. Hintergrund war der Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute des Spiels. Im ersten Versuch hatte Bayer-Spielerin Kögel den Ball über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand.

Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das sei nach Ansicht der Freiburgerinnen nicht der Fall gewesen, woraufhin es zum erfolgreichen Einspruch des Sportclubs gekommen war.

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