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15.10.2024 - 20:40 Uhr | News | Quelle: DFB
DFB-Sportgericht weist Leverkusens Einspruch zurück
In einer mündlichen Verhandlung am 15. Oktober 2024 hat das DFB-Sportgericht den Einspruch von Bayer 04 Leverkusen gegen die Wiederholung des Spiels der Google Pixel Frauen-Bundesliga zurückgewiesen. Damit bleibt es beim Urteil vom 19. September, welches die Wertung des Spiels zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024 mit 2:3 Toren und drei Punkten zugunsten von Leverkusen aufhebt. Das Spiel muss neu angesetzt werden.
Auslöser des Verfahrens war ein Strafstoß in der 88. Spielminute, den die Schiedsrichterin wiederholen ließ, nachdem ihre Assistentin angezeigt hatte, dass sich die Freiburger Torhüterin vorzeitig von der Torlinie bewegt hatte. Der wiederholte Strafstoß führte zum 2:3-Endstand zugunsten von Leverkusen. Der SC Freiburg legte Einspruch gegen die Spielwertung ein und argumentierte, dass die Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes einen Regelverstoß darstellte.
Das DFB-Sportgericht folgte dieser Auffassung. Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist ein Strafstoß nur dann zu wiederholen, wenn das Vergehen der Torhüterin den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Dies war laut Urteil nicht der Fall. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dieser Regelverstoß das Ergebnis des Spiels maßgeblich beeinflusst haben könnte, weshalb das Spiel neu angesetzt werden muss.
Richter Heinz Müller erklärte, dass es sich hierbei nicht um eine Tatsachenentscheidung, sondern um die Missachtung einer Regel handelt, was zur Neuansetzung des Spiels führe.
Leverkusen hat nun die Möglichkeit, innerhalb einer Woche nach Verkündung Berufung beim DFB-Bundesgericht einzulegen.
Auslöser des Verfahrens war ein Strafstoß in der 88. Spielminute, den die Schiedsrichterin wiederholen ließ, nachdem ihre Assistentin angezeigt hatte, dass sich die Freiburger Torhüterin vorzeitig von der Torlinie bewegt hatte. Der wiederholte Strafstoß führte zum 2:3-Endstand zugunsten von Leverkusen. Der SC Freiburg legte Einspruch gegen die Spielwertung ein und argumentierte, dass die Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes einen Regelverstoß darstellte.
Das DFB-Sportgericht folgte dieser Auffassung. Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist ein Strafstoß nur dann zu wiederholen, wenn das Vergehen der Torhüterin den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Dies war laut Urteil nicht der Fall. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass dieser Regelverstoß das Ergebnis des Spiels maßgeblich beeinflusst haben könnte, weshalb das Spiel neu angesetzt werden muss.
Richter Heinz Müller erklärte, dass es sich hierbei nicht um eine Tatsachenentscheidung, sondern um die Missachtung einer Regel handelt, was zur Neuansetzung des Spiels führe.
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